Wie ich so gerade am lesen verschiedenster Einträge in dem Diskussionsforum der aktuellen Petition bin, stolpere ich über einen Eintrag der mir doch glatt die Sprache verschlagen hat (Die Zensur hat bereits begonnen).
Hintergrund: Auf einem Blog wurde Satire in zweifacher Form veröffentlicht. Einmal in Form eines Spiels und zum anderen in Form einer Satire-Stopp-Seite. Das Problem an dieser Satire? Es wurde das Logo vom Bundesministerium des Inneren verwendet. Ok, man mag denken, dass der normale Vorgang ablaufen würde: Betreiber anschreiben und auffordern das Logo zu entfernen… Doch weit gefehlt! Der Hoster des Blogs wurde vom BMI per Fax aufgefordert die Domain des Blogs sofort fristlos zu kündigen. Da der Hoster natürlich Angst vor einer Beschlagnahme hatte und dies zwangsläufig auch einen Teil seiner weiteren Kunden betroffen hätte, wurde dieser Aufforderung erst mal entsprochen.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen…
… und zwar folgende zwei Punkte:
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Um Kinderpornografie zu “verhindern” ist es unumgänglich eine Sperrliste einzuführen! Nun frage ich mich, wenn die Rechte des BMI durch verwenden deren Logo verletzt werden, warum weiß man dann auf einmal, dass man über den Weg des Hosters a) eine Domain löschen lassen kann und b) auch den Betreiber (Namen und Anschrift) selbiger bekommt? Bei kinderpornografischen Inhalten ist dies genauso möglich. Warum wird das nicht genutzt? Das BMI hat mit ihrem Vorgehen doch nun allzu gut bewiesen, dass es effektiv und schnell gelöst werden kann. Trotzdem wird es nicht gemacht. Soll vielleicht doch eine Zensurinfrastruktur geschaffen werden – wie vielfach befürchtet?
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Die geplanten Zensurlisten sollen vom BKA gepflegt werden und sie sollen geheim bleiben. Ein kleiner Exkurs in Staatsbürgerkunde: Oberste Bundesbehörde des BKA ist? Richtig, das Bundesministerium des Inneren. Wenn ich mir oben genannten Fall ansehe und mir denke, dass dem BMI eine Seite / Blog missfällt und dann weiter denke, dass das BKA ja eine Liste hat die nicht kontrollierbar ist… Ist es dann so abwegig zu vermuten, dass für solche Fälle in Zukunft die Sperrliste benutzt wird? Ist es dann abwegig zu vermuten, dass auch andere Rechteinhaber (wie bereits von einigen geäußert) wollen, dass auch Seiten in denen Rechteverletzungen begangen werden auf die Sperrliste kommen? Sicher, es gibt die Aussage unserer Politiker, dass kein Zensurwerkzeug geschaffen wird. Es gibt die Aussage, dass es nur und für nichts anderes als gegen Kinderpornografie eingesetzt wird. Aber es sind Aussagen! Der Entwurf des Gesetztes ist da wesentlich flexibler was “Erweiterungen” anbelangt. Und was man von Aussagen halten kann, nun ja, ich zitiere mal zwei aus der Vergangenheit: “Die Renten sind sicher” (Norbert Blüm, 1986) oder “Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen” (Walter Ulbricht, 1961). Kann beliebig fortgeführt werden….
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